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Allgemeine Geschäftsbedingungen C & C EVENTAGENCY

Stand: 11/2022

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Agentur C & C EVENTAGENCY (nachfolgend „Agentur C & C EVENTAGENCY“), die vom Kunden beauftragt wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Beauftragung der Agentur C & C EVENTAGENCY durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Kunde beauftragt die Agentur C & C EVENTAGENCY mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der Agentur C & C EVENTAGENCY. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events und Incentive-Reisen).

1.2. Es ist der Agentur C & C EVENTAGENCY gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen der Agentur C & C EVENTAGENCY und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die Agentur C & C EVENTAGENCY erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der Agentur ist nicht vorgesehen.

 

2. Durchführung der Vertragsleistungen

2.1. Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und der Agentur C & C EVENTAGENCY. Die Agentur wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.

2.2. Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die die Agentur C & C EVENTAGENCY nicht einsteht.

2.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Agentur C & C EVENTAGENCY kostenlos erbracht werden.

2.4. Mit der Genehmigung von Konzepten, Grafiken, Film- und Bildmaterial durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, auch in rechtlicher Hinsicht. Der Kunde prüft die der Agentur übergebenen Unterlagen auf mögliche gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter. Sollte er nicht zur Verwendung und Weitergabe berechtigt sein, so stellt der Kunde die Agentur von diesbezüglichen Ersatzansprüchen Dritter frei und wird der Agentur entstandene Schäden ersetzen. Auch die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit ist grundsätzlich Sache und Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

2.5. Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der Agentur C & C EVENTAGENCY

schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die Agentur diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, nach einer weiteren, letzten schriftlichen Fristsetzung mit Kündigungsandrohung den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

2.6. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen der Agentur C & C EVENTAGENCY sind entsprechend zu vergüten.

 

3. Geheimhaltung

3.1. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.

3.2. Die Agentur C & C EVENTAGENCY verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.

 

4. Urheberrechte

4.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, räumt die Agentur C & C EVENTAGENCY dem Kunden an den erbrachten Leistungen ein einfaches Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten bezogen auf den vertraglich vereinbarten Zweck innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein.

Das eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet nicht die Befugnis, Änderungen an den erbrachten Leistungen vorzunehmen, insbesondere diese weiterzuentwickeln oder zu bearbeiten. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur C & C EVENTAGENCY zulässig. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt in jedem Fall aufschiebend bedingt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

4.2. Sämtliche von der Agentur C & C EVENTAGENCY oder von ihr beauftragten Dritten erstellte Konzepte, Gestaltungen, Präsentationen, Grafiken, Ideen, Texte und sonstige Unterlagen sind Eigentum der Agentur und unterliegen als persönliche geistige Schöpfungen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dessen Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Eine Herausgabe an den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder Zahlung einer gesonderten Vergütung. Zur Aufbewahrung von Unterlagen des Kunden, die der Agentur zur Verfügung gestellt werden, ist die Agentur berechtigt, aber nicht verpflichtet.

4.3. Die Agentur C & C EVENTAGENCY behält sich ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke vor. Die Agentur C & C EVENTAGENCY ist insbesondere berechtigt, in der Presse und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Homepage, mit Namen und/oder Firmenlogo des Kunden die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

4.4. Kommt es nach Unterbreitung eines Angebots bzw. einer Präsentation durch die Agentur C & C EVENTAGENCY nicht zum Vertragsschluss, ist es dem Kunden untersagt, die im Rahmen der Präsentation vorgeschlagenen Ideen, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen.

 

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die Agentur C & C EVENTAGENCY mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.2. Die Agentur C & C EVENTAGENCY haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.3. Mängel an den Vertragsleistungen sind der Agentur C & C EVENTAGENCY unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern die Agentur den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflichten (das sind besonders wesentliche Vertragspflichten) handelt, bei denen die Agentur C & C EVENTAGENCY nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.

5.4. Die Agentur C & C EVENTAGENCY tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.

5.5. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung-VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten.

5.6. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

 

6. Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche bei Vertragsrücktritt

6.1. Bei Stornierung einer Veranstaltung / Dienstleistung, gleich aus welchem Grund, steht der Agentur C & C EVENTAGENCY ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu.

6.2. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

  • Absage der Veranstaltung / Dienstleistung nach Vertragsabschluss = 25%
  • Absage der Veranstaltung / Dienstleistung nach Vertragsabschluss 12 bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 50%
  • Absage der Veranstaltung / Dienstleistung nach Vertragsabschluss 6 bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 80%
  • Absage der Veranstaltung / Dienstleistung innerhalb der verbleibenden 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100%
  • Absage der Veranstaltung / Dienstleistung innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100% zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.


6.3. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die 100% bezogen auf Angebot und Auftragsbestätigung. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet.

6.4. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.

 

7. Vergütung

7.1. Der Kunde zahlt die im Angebot aufgeführten und beauftragten Vergütungen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2. Die im Angebot aufgeführten Kosten sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung für die vertraglich vereinbarten Veranstaltungen / Dienstleistungen durch Überweisung auf das Konto der Agentur C & C EVENTAGENCY zu leisten.

7.3. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

8.2. Alle Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

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